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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren Rechten, unserer Sicherheit und den Beförderungsbedingungen einfach erklärt und transparent
Beförderungsbedingungen für Linienverkehr, Schulverkehr und Schienenersatzverkehr (SEV)
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen der
ISA Reisen
Beckstr. 13
90429 Nürnberg
Deutschland
im Bereich Linienverkehr, Schulverkehr und Schienenersatzverkehr (SEV).
Mit Betreten des Fahrzeugs erkennt der Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich, sofern:
ausreichend Platz im Fahrzeug vorhanden ist
keine Sicherheitsbedenken bestehen
der Fahrgast die Beförderungsbedingungen einhält
Personen, die die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Fahrgäste haben sich während der Fahrt so zu verhalten, dass:
andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden
der Fahrzeugbetrieb nicht beeinträchtigt wird
Anweisungen des Fahrpersonals befolgt werden
Im Fahrzeug gilt:
Sicherheitsgurte sind anzulegen, sofern vorhanden
Rauchen ist nicht gestattet
Alkohol- oder Drogenkonsum kann zum Ausschluss von der Beförderung führen
Im Schulverkehr gelten besondere Sicherheitsanforderungen.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet:
den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten
während der Fahrt sitzen zu bleiben
andere Fahrgäste nicht zu stören
ISA Reisen legt besonderen Wert auf einen sicheren und zuverlässigen Transport von Schülerinnen und Schülern.
Beim Schienenersatzverkehr erfolgt die Beförderung im Auftrag von Verkehrsunternehmen oder Bahnbetreibern.
Dabei gelten zusätzlich die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers.
ISA Reisen bemüht sich um eine zuverlässige Durchführung der Ersatzverkehre, übernimmt jedoch keine Haftung für Verspätungen, die durch Verkehrslage oder äußere Umstände entstehen.
Fahrgäste dürfen Gepäck in üblichem Umfang mitführen.
Von der Mitnahme ausgeschlossen sind:
gefährliche Gegenstände
leicht entzündliche Stoffe
Gegenstände, die andere Fahrgäste gefährden könnten
Für Gepäckstücke wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
ISA Reisen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für:
Verkehrsbehinderungen
Verspätungen
höhere Gewalt
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Fahrgäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie:
die Sicherheit gefährden
den Betriebsablauf stören
Anweisungen des Fahrpersonals nicht befolgen
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Reisebedingungen für Pauschalreisen
gemäß deutschem Pauschalreiserecht (§651a BGB)
Mit der Anmeldung bietet der Kunde ISA Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch ISA Reisen zustande.
Nach Vertragsabschluss kann eine Anzahlung verlangt werden.
Der Restbetrag ist spätestens vor Reisebeginn zu bezahlen.
Die genauen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus:
der Reisebeschreibung
dem Angebot
der Buchungsbestätigung
Änderungen einzelner Leistungen sind möglich, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
ISA Reisen kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet.
Bereits entstandene Kosten können berechnet werden.
ISA Reisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn:
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. Naturereignisse, Sicherheitsrisiken)
In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge erstattet.
ISA Reisen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.
Für Leistungsstörungen von Fremdleistungen (z. B. Hotels) haftet ISA Reisen nur im gesetzlichen Umfang.
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder ISA Reisen zu melden.
Nur so kann eine schnelle Abhilfe erfolgen.
Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Einreise-, Pass- und Gesundheitsbestimmungen der jeweiligen Länder.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von ISA Reisen in Nürnberg.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Standardinformationsblatt für Pauschalreisen nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Die Kombination von Reiseleistungen, die Ihnen angeboten wird, ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen ISA Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt ISA Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, damit Ihnen erstattet wird, was Sie bezahlt haben, falls Leistungen aufgrund einer Insolvenz nicht erbracht werden können.
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich.
Wenn der Preis um mehr als 8 % erhöht wird, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine vollständige Rückerstattung, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Reise erheblich geändert wird.
Wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise vor Beginn storniert, haben die Reisenden Anspruch auf Erstattung und gegebenenfalls auf Entschädigung.
Die Reisenden können bei außergewöhnlichen Umständen vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurücktreten.
Wenn nach Beginn der Reise wesentliche Bestandteile der Reise nicht wie vereinbart durchgeführt werden können, müssen angemessene Ersatzleistungen ohne Mehrkosten angeboten werden.
Die Reisenden können eine Preisminderung oder Schadenersatz verlangen, wenn Reiseleistungen nicht oder schlecht erbracht werden.
Der Reiseveranstalter muss Hilfe leisten, wenn sich ein Reisender in Schwierigkeiten befindet.
Wenn ISA Reisen aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig wird, werden Zahlungen der Reisenden erstattet.
Falls die Insolvenz nach Beginn der Reise eintritt und die Beförderung Teil der Pauschalreise ist, wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
ISA Reisen hat eine entsprechende Insolvenzabsicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen.
Reisende können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ISA Reisen verweigert werden.
ISA Reisen
Beckstr. 13
90429 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 151 47374219
E-Mail: info@isa-reisen.de
Webseite: isa-reisen.de
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